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Lärmminderung

Eine permanente Lärmbelästigung kann bei Menschen auf Dauer zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Bei der Lärmminderung geht es darum, die Entstehung von Lärm zu verhindern bzw. den Lärmpegel so gering als möglich zu halten. Dabei lässt sich die Lärmminderung in drei Schritten beschreiben.

 

Lärmminderung an der Quelle

Als ersten Schritt geht es zunächst darum, die Entstehung des Lärms direkt an der Quelle zu verhindern. Am Beispiel des Straßenverkehrs gehören hierzu beispielsweise die Entwicklung von leiseren Fahrzeugen oder die Verlegungen von schallschluckenden Fahrbahnen. Dies gilt auch für andere Lärmquellen wie Flugzeuge oder Maschinen. In der Praxis gibt es verschiedenen Maßnahmen, die zur Lärmminderung an der Quelle eingesetzt werden. Dabei tragen vor allem geringere Drehzahlen zu einer Lärmminderung bei. So sind beispielsweise Computer mit schnell laufenden Lüftern wesentlich lauter als solche, bei denen die Lüfter langsamer laufen. Bei Reibungsvorgängen wie bei Rädern, Lagern oder Strömungen in Flüssigkeiten und Gasen sollte auf möglichst geringe Strömungsgeschwindigkeiten und eine möglichst geringe Reibung geachtet werden. Knallgeräusche wie sie bei Explosionen oder Hämmern vorkommen lassen sich mindern, indem die Krafteinwirkung zeitlich verzögert wird.

 

Abschirmung des Lärms

Sind die Möglichkeit einer Lärmminderung ausgeschöpft, so kommt als zweite Maßnahme die Abschirmung des Lärms. Eine gängige Möglichkeit ist dabei das Aufstellen von Lärmschutzwänden. Zudem können laute Motoren oder Pumpen in speziell mit einem Lärmschutz ausgekleideten Raum betrieben werden. Hier ist auch ein schalldämpfendes Einkapseln möglich.

 

Passiver Lärmschutz

An dritter Stelle kommt der passive Lärmschutz, wobei diese Methode für eine Lärmminderung am ungünstigsten ist. Beim passiven Lärmschutz muss zumeist an vielen Stellen gleichzeitig angesetzt werden. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel der Einbau von speziellen Schallschutzfenstern, welche geschlossen einen guten Schutz vor einer Lärmbelästigung bieten. Allerdings ist es dann erforderlich, an einer stark befahrenen Straße jedes einzelne Gebäude mit den entsprechenden Fenstern auszustatten. Für eine effektive Lärmminderung ist eine genaue Planung erforderlich, da Versäumnisse in diesem Bereich meist zu sehr hohen Folgekosten führen. Geht es um die städtebauliche Planung, ist der Schallschutz im § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtend vorgeschrieben. Dabei ist die Verlegung einer Straße ebenfalls eine Maßnahme zur Lärmminderung, wobei dies nur eine Verschiebung des Lärms an eine andere Stelle bedeutet.

 

 

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