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Lärmschutz Arbeitsplatz

Lärm am Arbeitsplatz zählt zu den größten Gesundheitsbelastungen. Je nachdem wie stark der Lärm ist, kann dies bis zur Schwerhörigkeit führen. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, sich bei der Arbeit vor Lärm zu schützen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Thema und erhalten von uns Lösungsvorschläge und Materialempfehlungen - die notwendigen Materialien können Sie dann direkt hier im Onlineshop bei uns bestellen.

Der Lärmschutz am Arbeitsplatz lässt sich dabei in drei Bereiche unterteilen:

 

  • Technischer Lärmschutz
    Organisatorischer Lärmschutz
    Persönlicher Lärmschutz

 

Die größte Priorität sollte dabei auf dem technischen Lärmschutz liegen. Reicht dieser nicht aus um die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten, müssen Maßnahmen des organisatorischen Lärmschutzes ergriffen werden. Besteht anschließend immer noch die Gefahr einer Hörschädigung, sind zusätzliche Maßnahmen des persönlichen oder individuellen Lärmschutzes erforderlich.

 

Der technische Lärmschutz
Für den technischen Lärmschutz ist generell der Arbeitgeber verantwortlich. Hierzu hat die Europäische Union zwei Richtlinien erlassen, um Arbeitnehmer vor Lärm und Vibrationen zu schützen. Diese Richtlinien wurden mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Darin wird der Arbeitgeber verpflichtet zunächst festzustellen, welchen Lärmbelästigungen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind. Betreffs der daraus resultierenden Maßnahmen wurden zwei Grenzwerte festgesetzt:

 

  • Oberer Auslösewert: 85 Dezibel (zuvor 90 Dezibel)
    Unterer Auslösewert: 80 Dezibel

 

Wird der obere Grenzwert überschritten, so muss der Arbeitgeber ein technisches und organisatorisches Programm entwickeln, um die Lärmbelastungen zu verringern. Reichen die erarbeiteten Maßnahmen nicht aus, um die Lärmbelästigungen unterhalb des unteren Grenzwertes zu bringen, so muss den Arbeitnehmern ein persönlicher Lärmschutz zur Verfügung gestellt werden. Zu den technischen Maßnahmen gehört unter anderem eine vibrationsgedämpfte Aufstellung sowie eine geräuschdämmende Kapselung der genutzten Maschinen. Zudem müssen vor der Beschaffung neuer Maschinen genaue Informationen zu den Emissionswerten vom Hersteller eingeholt werden.

 

Der organisatorische Lärmschutz
Der organisatorische Lärmschutz am Arbeitsplatz bezieht sich in erster Linie auf die Einrichtung der jeweiligen Arbeitsplätze. So sollen besonders laute Maschinen räumlich von anderen Arbeitsplätzen getrennt werden. Zudem müssen die Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass der Arbeitnehmer sich so kurz wie möglich in den lärmintensiven Zonen aufhalten muss. Um dies zu erreichen, können Arbeitspläne so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter öfters den Arbeitsplatz wechseln. Zudem muss bei Lärmbelastungen von mehr als 85 dB das Gehör der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit untersucht werden muss.

 

Persönlicher Lärmschutz
In vielen Fällen reichen die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht aus, um die Lärmbelastung ausreichend zu verringern. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall seinen Mitarbeitern einen entsprechenden Gehörschutz zur Verfügung stellen. Die Richtlinien des VDI sehen vor, dass folgende Geräuschpegel bei Arbeitsplätzen nicht überschritten werden sollten:

 

  • Für überwiegend geistige Arbeit bei 55 dB(A),
    Für einfache Bürotätigkeit und vergleichbare Tätigkeiten bei 70 dB(A)
    Für sonstige Tätigkeiten bei 85 dB(A)

 

Wie löse ich nun das Lärmproblem?

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