• Schaumstoff aus Deutschland
  • Über 600.000 Kunden
  • 24h Versand bei Lagerware
  • 20.000 m² Produktions- & Lagerflächen
  • Qualität vom Hersteller seit 2001
Lärmdämmung Fenster

Gerade wer an stark befahrenen Straßen, Eisenbahnstrecken oder in der Nähe eines Flughafens wohnt, für den sind Fenster mit einem hohen Schallschutz von großer Bedeutung. Der Schall dringt durch Vibration direkt über die Scheibe ins Innere des Gebäudes ein. Bei schlecht isolierten Fenstern mit entsprechenden Spalten in den Rahmen kann auch Lärm eindringen. Diese Risse lassen sich durch Abkleben mit geeigneten Dichtungsbändern schließen. Reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus, so führt eine Lärmdämmung Fenster immer über den Einbau von neuen und besser schallgeschützten Fenstern.

 

Erforderliche Schalldämmwerte für Fenster
Welche Schalldämmwerte ein Fenster haben muss, hängt zum einen vom Außenpegel und zum anderen von der Nutzung des jeweiligen Raumes ab. Der Außenpegel beträgt beispielsweise bei:

 

 Dorf- oder Mischgebieten 60 dB
 In der Stadtmitte 70 dB
 Stark befahrenen Straße > 70 dB

 

Je nach vorhandenem Außenpegel kann dann das passende Fenster gewählt werden. Hierfür wurden die Fenster in die Schallschutzklassen 1-6 eingeteilt, welche eine unterschiedliche Eindämmung des Lärms ermöglichen. Dabei werden folgende Schallpegel empfohlen:

 

 Schlafen 25-30 dB
 Wohnen 30-35 dB
 Arbeiten 35-50 dB

 

Bei der Wahl des richtigen Fensters zieht man von Außenpegel die erreichte Lärmdämmung ab und sollte dann auf den empfohlenen Lärmpegel kommen.

 

Lärmschutzklassen der Fenster

 Schallschutzklasse 1 (bewertetes Schalldämmmaß 25-29 dB)
Fenster mit einfacher Verglasung und einer Dichtungsebene oder einfache Fenster mit einer Isolierverglasung ohne spezielle Dichtung. Möglich sind auch Verbundfenster mit einer Dichtungsebene oder Kastenfenster ohne weitere spezielle Anforderungen

.

 Schallschutzklasse 2 (bewertetes Schalldämmmaß 30-34 dB)
Einfachfenster mit einer Glasdicke von mindestens 8mm und einer Dichtungsebene. Verbundfenster mit einer Dichtungsebene und einer Gesamtglasdicke von mindestens 8 mm. Kastenfenster ohne spezielle Anforderungen.


 Schallschutzklasse 3 (bewertetes Schalldämmmaß 35-39 dB)
Einfachfenster mit einer Isolierverglasung und mindestens einer Dichtungsebene oder Verbundfenster mit zwei Dichtungsebenen. Der Scheibenzwischenraum beträgt dabei 40 mm. Kastenfenster mit einer Dichtungsebene


 Schallschutzklasse 4 (bewertetes Schalldämmmaß 40-44 dB)
Einfachfenster mit einer Isolierverglasung und zwei Dichtungsebenen. Verbundfenster mit zwei Dichtungsebenen und einer Gesamtdicke von mindestens 14 mm und einem Scheibenzwischenraum von 50 mm. Kastenfenster mit zwei Dichtungsebenen und einer Gesamtglasdicke von 8 mm. Der Scheibenzwischenraum beträgt 100 mm.


 Schallschutzklasse 5 (bewertetes Schalldämmmaß 45-49 dB)
Verbundfenster mit zwei Dichtungsebenen und einer Gesamtglasdicke von 18 mm. Scheibenzwischenraum von 60 mm. Kastenfenster mit zwei Dichtungsebenen und einer Gesamtglasdicke von 12 mm. Scheibenzwischenraum von 100 mm.


 Schallschutzklasse 6 (bewertetes Schalldämmmaß 50 dB)
Kastenfenster mit getrennten Bildrahmen, einer besonderen Dichtung sowie einem extragroßen Scheibenzwischenraum. Die Verglasung ist aus Dickglas.

 

Zu Beachten ist, dass die angegebene Schalldämmung nur durch das Zusammenwirken aller eingesetzten Komponenten erreicht wird. Die Abdichtung zwischen dem Flügel und dem Blendrahmen muss korrekt sein und die Dichtung im Mauerwerk muss ebenfalls genau stimmen.

 

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie mit unseren Materialien bereits bestehende Fenster nachträglich effekitv dämmen können, klicken Sie bitte HIER.